Schnuppertätigkeit im Reitverein: Verletzung als Arbeitsunfall?

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Schnuppertätigkeit im Reitverein: Verletzung als Arbeitsunfall?

Eine „Schnupperbeschäftigung“ um zu schauen, ob die Tätigkeit etwas für einen ist, ist gesetzlich nicht unfallversichert (LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 24.10.2024, Az. L 10 U 3356/21).

Worum geht es?

Eine Mutter überlegte sich, den Reitverein ihrer Tochter zu unterstützen, indem sie bei deren Voltigierstunden als freiwillige Helferin mitwirkte. Um zu sehen, ob sie sich das zutraut, begleitete sie die Übungsleiterin bei einem Training ihrer Tochter. Es war ihr dabei freigestellt, bei den durchgeführten Aufwärmübungen mitzumachen oder lediglich zuzusehen. Sie machte mit und verletzte sich bei einer Dehnübung, so dass sie ärztlich behandelt werden musste.

Anschließend verklagte sie die Berufsgenossenschaft, die sich weigerte, ihre Verletzung als Arbeitsunfall anzuerkennen. Das SG Heilbronn gab der Mutter Recht.

Wie hat das Gericht entschieden?

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Bildnachweis: Wirestock, Stock-Fotografie-ID: 1440776198

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