AGB-Kontrolle bei Vereinsordnungen?
Der Vereinsbeschluss auf Herabsenkung der Entgeltleistungen hält einer Inhaltskontrolle nicht stand.
Der Vereinsbeschluss auf Herabsenkung der Entgeltleistungen hält einer Inhaltskontrolle nicht stand.
Voraussetzung für Aufenthaltsverbot: Polizeiliche Einschätzung, basierend auf Tatsachen, dass Person in bestimmtem Zeitraum an Orten Straftaten begeht.
Die Beschwerdebefugnis eines Vereinsmitgliedes ist nicht bereits dann gegeben, wenn der amtierende Vorstand zu Unrecht als solcher in das Vereinsregister eingetragen ist.
Tatsachenbehauptungen von Amtsträgern sind nur rechtmäßig, wenn sie sich als wahr erweisen; ihr Wahrheitsgehalt ist der Überprüfung mit den Mitteln des Beweises zugänglich.
Die Deutsche Fußball Liga e.V. (DFL) hat dem Bundeskartellamt einen Kompromissvorschlag zur künftigen Umsetzung der 50+1-Regel unterbreitet.
Der Deutsche Fußball-Bund e.V. hat 2015 ein Reglement eingeführt, die insbesondere Einfluss auf die Aufgaben der Spielvermittler hat. Inwieweit diese Regelung Bestand hat, muss nun der Bundesgerichtshof entscheiden.
Ein Verein kann zu Recht ein Mitglied ausschließen, wenn dessen politischen Interessen der Vereinssatzung widersprechen.
Bei der Aussage, der Seenotretterverein „Mission Lifeline e.V.“ würde von steuerlichen Zuwendungen der Stadt Dresden profitieren, handelt es sich um eine unzulässige Tatsachenbehauptung.
Der nationale Gesetzgeber ist unionsrechtlich nicht verpflichtet, einen Gemeinnützigkeitsstatus nach ausländischem Recht anzuerkennen.
Die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung erhält bislang, im Gegensatz zu den anderen parteinahen Stiftungen, keine staatlichen Fördermittel. Das BVerfG sieht den Gesetzgeber in der Pflicht.