Wann hat ein Verein einen Anspruch auf Zuschussgewährung?
Ob ein privatrechtlich organisierter Träger der öffentlich-rechtlichen (Sport-)Förderung eine Förderung rechtmäßig versagt hat, bemisst sich nach der zum Zeitpunkt der Entscheidung des Trägers geübten Förderpraxis. Dem Gericht steht keine eigene sachliche Entscheidung über den Förderantrag zu.