Deutscher Fischerverband gegen EU: Strenge Fangmethoden wegen Artenschutz erlaubt
Das Gericht der Europäischen Union hat entschieden: Fangverbote in Teilen der Nordsee gelten aus Umweltgründen weiter (EuG, Urt. v. 21.05.2025, Az. T-265/23).
Worum geht es?
Die deutschen Nordseefischer hatten einen Rechtsstreit wegen EU-rechtlicher Verbote bestimmter Fangtechniken eingeleitet. Insbesondere geht es bei den Verboten um Fangmethoden, bei denen Netze oder Netzteile über den Meeresboden gezogen werden und damit um eine Praxis, die insbesondere in der Krabbenfischerei üblich ist.
Der Verband forderte vor Gericht Ausnahmen für EU-Schutzgebiete in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ). Aus seiner Sicht seien die betroffenen Areale übermäßig groß bemessen und gingen über das zum Schutz der Lebensräume notwendige Maß hinaus. Zudem argumentierte er, dass die Krabbenfischerei keine erheblichen negativen Auswirkungen auf das Habitat Sandbank habe.
Die EU-Kommission will mit den Einschränkungen Lebensräume wie Sandbänke und Riffe schützen, in denen solche Schleppnetze Schweinswale und verschiedene Seevogelarten gefährden.
Wie hat das Gericht entschieden?
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Bildnachweis: Miguel Serrano Ruiz, Stock-Fotografie-ID: 2149060934
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