Kann ein Vereinsstempel eine fehlende Signatur ersetzen?

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Kann ein Vereinsstempel eine fehlende Signatur ersetzen?

Fehlt bei einer arbeitsvertraglichen Befristung die Unterschrift eines von zwei vorgesehenen Geschäftsführern, ist das Schriftformerfordernis nach § 14 Abs. 4 TzBfG nicht erfüllt, sodass die Befristung und damit auch eine Ligaklausel unwirksam ist (LAG Düsseldorf, Urt. v. 27.05.2025, Az. 3 SLa 614/24).

Worum geht es?

Der Kläger war seit dem Juli 2022 als Trainer der 1. Herrenmannschaft eines Handballbundesligisten tätig und dabei bei einer GmbH, welche für die Organisation des Vereins zuständig ist, angestellt. Der Arbeitsvertrag sah ein befristetes Arbeitsverhältnis über vier Jahre vor, wobei eine sogenannte Ligaklausel enthalten war. Demnach habe der Vertrag „ausschließlich für den Bereich der 1. Handball-Bundesliga Gültigkeit“ und soll im Fall eines Abstiegs oder Lizenzverlusts automatisch enden.

Dieser Vertrag sah zwei Unterschriftsfelder für die beiden alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer der GmbH vor. Letztlich wurde der Vertrag jedoch nur von einem Geschäftsführer unterzeichnet – neben seiner Unterschrift wurde zudem ein Vereinsstempel aufgebracht.

Nach einem Abstieg der Mannschaft in der Saison 2023/2024 berief sich die GmbH sodann auf die Ligaklausel und kündigte das Arbeitsverhältnis des Trainers zum 30.06.2024. Der Kläger erhob daraufhin Klage gegen die Beendigung seines Arbeitsverhältnisses. Er machte geltend, dass die Ligaklausel aufgrund eines Formmangels nicht wirksam sei und sein Arbeitsverhältnis über den genannten Zeitpunkt hinaus fortbestehe.

Wie hat das Gericht entschieden?

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Bildnachweis: AndreyPopov, Stock-Fotografie-ID: 1475501463

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