Kann eine Umweltorganisation die Landesregierung zum Klimaschutz zwingen?

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Kann eine Umweltorganisation die Landesregierung zum Klimaschutz zwingen?

Baden-Württemberg verfehlt nach aktuellen Berechnungen verbindliche Klimaziele und unterlässt den gesetzlich geforderten Beschluss eines Klimaschutz-Sofortprogramms. Nun reicht die DUH Klage ein und versucht die Landesregierung zur Umsetzung konkreter Maßnahmen zu verpflichten (VGH Baden-Württemberg, Klageeinreichung durch DUH v. 10.06.2025, Az. noch offen).

Worum geht es?

Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) hat am 10. Juni 2025 vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg eine Klimaklage gegen das Land Baden-Württemberg eingereicht. Anlass ist die anhaltende Verletzung der im baden-württembergischen Klimaschutzgesetz von 2023 festgelegten Klimaziele. Dieses Gesetz verpflichtet das Land, seine CO2-Emissionen bis 2030 um 65 % gegenüber dem Niveau von 1990 zu senken. Für das Jahr 2040 sieht das Gesetz die vollständige Klimaneutralität vor.

Der aktuelle Klimaschutz- und Projektionsbericht der Landesregierung zeigt nun jedoch, dass diese Ziele deutlich verfehlt werden, wobei ein Überschreiten des zulässigen Rahmens um rund 17 % prognostiziert wird. Insbesondere wird eine gravierende Zielverfehlung von 50% im Verkehrssektor erwartet und auch die Zielvorgabe für 2040 werde voraussichtlich überschritten.

Nach § 10 des Landesklimaschutzgesetzes ist die Landesregierung in solchen Fällen verpflichtet, ein Klimaschutz-Sofortprogramm zu beschließen, das konkrete Maßnahmen zur Einhaltung aller gesetzlichen Klimaziele ergreift. Trotz mehrfacher Aufforderung, unter anderem durch den Klima-Sachverständigenrat, kam die Landesregierung dieser Verpflichtung nicht nach. Eine von der DUH gesetzte Frist bis zum 8. Juni 2025 ließ sie verstreichen, ohne ein entsprechendes Programm vorzulegen. Die DUH verlangt nun mit Einreichung ihrer Klage, die Umsetzung zusätzlicher Klimaschutzmaßnahmen durch das Land. Sofern zur Zielerreichung Maßnahmen erforderlich sind, welche nur auf Bundesebene beschlossen werden können, sei das Land verpflichtet, entsprechende Gesetzesinitiativen in den Bundesrat einzubringen. Zu den geforderten Maßnahmen gehören unter anderem ein landesweites spezifisches Tempolimit auf Autobahnen, eine Lkw-Maut auf Landstraßen und eine energetische Sanierungsoffensive für öffentliche Gebäude.

Wie geht das Verfahren weiter?

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Bildnachweis: BlackSalmon, Stock-Fotografie-ID: 1327919661 

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