Wackelt die 50+1-Regel? Was das Kartellamt jetzt von der DFL fordert!
Die 50+1-Regel der DFL ist grundsätzlich kartellrechtlich zulässig, erfordert aber aus Sicht des Bundeskartellamts Nachbesserungen bei Mitgliedszugang, Abstimmungen und Bestandsschutz, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.