Meinungsfreiheit als verfassungsrechtlich gebotene Grenze des Vereinsverbots

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Meinungsfreiheit als verfassungsrechtlich gebotene Grenze des Vereinsverbots

Wie das Bundesverwaltungsgericht bereits einstweilig entschieden hatte, kann das von dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) erlassene Vereinsverbot der rechtsextremen COMPACT-Magazin GmbH einer verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsprüfung auch im Hauptsacheverfahren nicht standhalten (BVerwG Urt. v. 24.06.2025, Az. 6 A 4.24).

Worum geht es?

Am 5. Juni 2024 hatte das BMI unter der Führung der damaligen Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) ein Vereinsverbot gegen die COMPACT-Magazin GmbH erlassen. Die GmbH war insbesondere durch rassistische, minderheitenfeindliche, antisemitische und verschwörungstheoretische Inhalte und durch eine Verwobenheit zur rechtsextremen Szene aufgefallen.

Daraufhin hatte die COMPACT-Magazin GmbH am 24. Juli 2024 gegen das Verbot geklagt und einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt. Mit Beschluss vom 14. August 2024 (BVerwG 6 VR 1.24) hatte der Senat bereits der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage unter bestimmten Auflagen im Eilverfahren stattgegeben. Nun hat das BVerwG im Hauptsacheverfahren endgültig in dieser Sache entschieden.

Wie hat das Gericht entschieden?

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Bildnachweis: Felix Geringswald, Stock-Fotografie-ID: 1661531991

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