Das BVerwG zur Grenze zwischen Meinungsschutz und Vereinsverbot

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Das BVerwG zur Grenze zwischen Meinungsschutz und Vereinsverbot

Das Bundesverwaltungsgericht setzt im Eilverfahren den Sofortvollzug eines Verbots der rechtsextremistisch eingestuften COMPACT-Magazin GmbH aus. Im Hauptverfahren sind nun zentrale Fragen zu den Grenzen von Presse- und Meinungsfreiheit zu klären (BVerwG, Beschl. v. 14.08.2024).

Worum geht es?

Im Zentrum des Verfahrens steht das Vereinsverbot gegen die COMPACT-Magazin GmbH, ein als rechtsextrem eingestuftes Medium, das inhaltlich stark politische und gesellschaftliche Positionen vertritt, die im Widerspruch zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen.

Nachdem das Bundesministerium des Innern am 16. Juli 2024 den Verein verboten hatte, hatten die Betroffenen am 24. Juli 2024 gegen das Verbot geklagt und einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt.

Wie hat das Gericht entschieden?

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Bildnachweis: Rawpixel, Stock-Fotografie-ID: 2157044492 

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