Fußballsozialverein: Opfer einer politischen Kampagne?
Ein Bürgermeister darf sich im Rahmen der kommunalen Öffentlichkeitsarbeit zu lokalen Angelegenheiten äußern, jedoch nur in amtlicher Funktion, sachlich und verhältnismäßig. Persönliche Stellungnahmen, insbesondere bei privaten Betroffenheiten, dürfen nicht auf Kosten der Kommune oder über amtliche Kanäle erfolgen.