Wann haftet ein Verein für Schäden, die seine Spieler verursachen?

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Wann haftet ein Verein für Schäden, die seine Spieler verursachen?

Ein Fußballverein haftet nur für Schadensverursachungen seiner Spieler, wenn eine vertragliche Grundlage oder ein direkter Zusammenhang mit der übertragenen Aufgabe besteht (AG Siegburg, Urt. v. 01.07.2025, Az. 112 C 10/25).

Worum geht es?

In dem vorliegenden Fall fordert ein Fußballverein Schadensersatz von einem anderen Verein. Der Kläger verlangt 481,82 EUR für den Austausch einer beschädigten Umkleidekabinentür sowie Zinsen und Mahnkosten in Höhe von 4,20 EUR. Die Tür wurde nach einem Spiel der Kreisliga A zwischen den beiden Vereinen am 24. Juni 2023 beschädigt.

Laut Kläger hätten ein oder mehrere Spieler des Beklagten die Tür vorsätzlich beschädigt, während sie die Umkleidekabine des Klägers nutzten. Beide Vereine gehören dem regionalen Fußballverband an. Die Spielordnung des übergeordneten Westdeutschen Fußballverbands sieht vor, dass Vereine für das Verhalten ihrer Spieler und Anhänger verantwortlich sind. Dies umfasst auch die Pflicht zur Verhinderung von Gewalt und Ausschreitungen. Der Kläger beruft sich in seiner Klage auf diese Spielordnung sowie auf die allgemeinen Haftungsregelungen des Vereinsrechts.

Wie hat das Gericht entschieden?

Dies ist geschützter Inhalt. Du benötigst nur eine kostenlose Mitgliedschaft, um ihn anzusehen. Dafür reicht Deine E-Mail-Adresse.

Schon Mitglied? Hier einloggen:

Bildnachweis: FilippoBacci, Stock-Fotografie-ID: 1399402318

Teile diesen Beitrag

Schreibe einen Kommentar