Wann rechtfertigt tierschutzwidriges Verhalten den Ausschluss aus einem Verein?
Im Zivilprozess genügt bloßes Schweigen nicht: Vereinsmitglieder müssen substantiierte Vorwürfe aktiv bestreiten. Andernfalls darf das Gericht auf Grundlage der Beweismittel entscheiden. Ein Vereinsausschluss ist rechtmäßig, wenn das Verhalten schwerwiegend gegen den Vereinszweck verstößt (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 15.05.2025, Az. 13 U 131/24).
Worum geht es?
Der Kläger war langjähriges Mitglied eines Rassehundezuchtvereins, dessen Satzung die Einhaltung tierschutzgerechter Methoden vorschreibt. Beruflich betreibt der Kläger ein Hundeausbildungszentrum und ist als Leistungsrichter tätig. 2019 wurde im finnischen Fernsehen ein Video ausgestrahlt, das tierschutzwidrige Ausbildungsmethoden zeigte, darunter Leinenrucke und Schläge. Trotz verpixeltem Gesicht identifizierten mehrere Vereinsmitglieder den Kläger anhand äußerer Merkmale als eine der handelnden Personen. Ein tierärztliches Gutachten bestätigte einen erheblichen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.
Der Vereinsvorstand beschloss daraufhin am 12. Dezember 2021 den Ausschluss des Klägers, der am 15. Mai 2022 durch den Ehrenrat bestätigt wurde. Der Kläger erfuhr zunächst über die Vereinszeitschrift von der Maßnahme. In seiner Klage rügte er unter anderem formale Mängel (u. a. verspätete Zustellung, fehlende Akteneinsicht) und bestritt, die gezeigte Person zu sein.
Wie hat das Gericht entschieden?
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Bildnachweis: Andyborodaty, Stock-Fotografie-ID: 1680674199
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