Korea-Verband verliert vor Gericht: „Friedensstatue“ muss entfernt werden

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Korea-Verband verliert vor Gericht: „Friedensstatue“ muss entfernt werden

Kunst im öffentlichen Raum wird nur für maximal zwei Jahre genehmigt. Der Korea-Verband konnte diese Befristung nicht erfolgreich anfechten (OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 16.10.2025, Az. 6 S 109/25).

Worum geht es?

Die „Friedensstatue“ ist eine Nachbildung einer in Seoul vor der japanischen Botschaft aufgestellten Skulptur, welche an die Opfer sexueller Gewalt während des Zweiten Weltkriegs erinnern soll, speziell an die sog. Trostfrauen des japanischen Militärs. Seit September 2020 befindet sich die Nachbildung als „temporäre Kunst im öffentlichen Raum“ auf dem Unionsplatz in Berlin-Moabit.

Zunächst war die Aufstellung für ein Jahr genehmigt worden, später wurde diese Genehmigung um ein weiteres Jahr verlängert. Eine dauerhafte Einigung konnte jedoch nicht erzielt werden. In einem ersten Eilverfahren konnte der Korea-Verband erreichen, dass die Statue bis zum 28. September 2025 bleiben darf. Danach verweigerte das Bezirksamt Berlin-Mitte jedoch eine weitere Duldung. Daraufhin klagte der Verein erneut, um die Statue weiterhin aufstellen zu dürfen.

Wie hat das Gericht entschieden?

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Bildnachweis: Rudolf Ernst, Stock-Fotografie-ID: 2185292237 

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