BUND e. V. vor Gericht gescheitert: Transporte von Atommüll dürfen stattfinden
Die Umweltorganisation BUND e.V. kann die Genehmigung für den Transport von Atommüll durch NRW nicht gerichtlich anfechten. Verbände können nach dem UmwRG nur gegen anlagebezogene Maßnahmen vorgehen.