Wann darf ein Dachverband einen Mitgliedsverein ausschließen?

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Wann darf ein Dachverband einen Mitgliedsverein ausschließen?

Ein Ausschluss eines Mitgliedsvereins ist gerechtfertigt, wenn das Mitglied die Vereinsinteressen, insbesondere die Gemeinnützigkeit, gefährdet. Ein entsprechender Beschluss ist wirksam, wenn Einladung und Protokoll ordnungsgemäß erfolgen (OLG Brandenburg, Urt. v. 08.10.2025 und v. 02.12.2025, Az. 10 U 1/25).

Worum geht es?

Ein Kleingartenverein war Mitglied eines Dachverbands, der seine eigene kleingärtnerische Gemeinnützigkeit nach § 2 BKleingG (nicht jedoch nach §§ 51 ff. AO) gefährdet sah. Grund dafür war, dass einige Mitgliedsvereine (darunter der betroffene Verein) sich weigerten, selbst die erforderliche Gemeinnützigkeit zu beantragen.

Der Dachverband forderte den betroffenen Verein mehrfach auf, alle notwendigen Schritte zur Erhaltung der Gemeinnützigkeit durchzuführen. Ansonsten würde der Dachverband als „schwebend nicht gemeinnützig“ gelten. Da der Verein untätig blieb, schloss der Dachverband ihn aus, und die Mitgliederversammlung bestätigte diesen Ausschluss. Der Verein klagte dagegen vor Gericht.

Wie hat das Gericht entschieden?

Dies ist geschützter Inhalt. Du benötigst nur eine kostenlose Mitgliedschaft, um ihn anzusehen. Dafür reicht Deine E-Mail-Adresse.

Schon Mitglied? Hier einloggen:

Bildnachweis: Frank Wagner, Stock-Fotografie-ID: 2199753752

Teile diesen Beitrag

Schreibe einen Kommentar