Scheitert die Vereinsgründung ohne Gemeinnützigkeitsnachweis?

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Scheitert die Vereinsgründung ohne Gemeinnützigkeitsnachweis?

Die Anmeldung eines Vereins zum Vereinsregister kann zurückgewiesen werden, wenn die Satzung die ausschließliche Verfolgung gemeinnütziger Zwecke ausweist, ohne dass eine entsprechende Anerkennung durch die Finanzbehörde nachgewiesen ist (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 18.12.2025, Az. 19 W 76/25 (Wx)).

Worum geht es?

Ein Verein begehrte seine Ersteintragung in das Vereinsregister. Laut Vereinssatzung verfolgte die Organisation ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Das Registergericht machte die Eintragung jedoch von der Vorlage einer finanzamtlichen Bescheinigung über die vorläufige Gemeinnützigkeit abhängig. Der Verein verwies lediglich auf das laufende Verfahren beim Finanzamt und eine ausstehende Antwort der Behörde.

Da der erforderliche Nachweis ausblieb, wies das Registergericht den Eintragungsantrag wegen eines Eintragungshindernisses zurück. Hiergegen legte der Verein Beschwerde ein und rügte eine mangelnde Nachvollziehbarkeit der fehlenden Unterlagen.

Das Beschwerdegericht wies erneut auf den ausstehenden Gemeinnützigkeitsnachweis hin. Dem Verein wurde dabei die Möglichkeit eingeräumt, über den Sachstand beim Finanzamt aufzuklären und eine Akteneinsicht beim Finanzamt zu ermöglichen. Jedoch ließ der Verein die hierfür gesetzte Frist ergebnislos verstreichen.

Wie hat das Gericht entschieden?

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Bildnachweis: Drazen Zigic, Stock-Fotografie-ID: 1517470401

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