Darf ein Verein die Herausgabe von Mitgliederdaten verweigern – oder überwiegt das Mitbestimmungsrecht?
Ein Vereinsmitglied darf vor einer entscheidenden Mitgliederversammlung die E-Mail-Adressen der anderen Mitglieder verlangen, um diese zur Wahrnehmung seiner Mitgliedschaftsrechte kontaktieren zu können. Das Informationsrecht überwiegt gegenüber datenschutzrechtliche Bedenken.