Verein „Muslim Interaktiv“ verboten!
Das Bundesinnenministerium hat einen islamistischen Verein verboten, der durch radikale Forderungen bekannt wurde. Zudem werden Ermittlungen gegen zwei weitere Organisationen geführt. Der Grund für diese Maßnahmen ist ihre „verfassungsfeindliche Ausrichtung“ (BMI, 05.11.2025).
Worum geht es?
Das Bundesinnenministerium hat den islamistischen Verein „Muslim Interaktiv“ verboten. Der Verein war insbesondere durch seine radikalen Ansichten und seine Aktivitäten in sozialen Medien bekannt geworden. Er propagierte die Idee eines Kalifats, hetzte gegen Israel und Juden und verachtete die Rechte von Frauen und Minderheiten.
Der Verein hatte eine besonders große Reichweite unter jungen Muslimen und setzte auf eine Mischung aus Online-Propaganda und realen Aktionen, um seine extremistischen Ideale zu verbreiten. Besonders junge Muslime, die sich aufgrund ihrer Religion ausgegrenzt fühlen, sind eine wichtige Zielgruppe. Der Verein nutzt eine an Popkultur orientierte Aufmachung, um besonders Jugendliche anzusprechen.
Verstoß gegen § 3 Abs. 1, 2 Nr. 2 VereinsG
Bundesinnenminister Dobrindt hat den islamistischen Verein „Muslim Interaktiv“ nach § 3 Abs. 1, 2 Nr. 2 des VereinsG aufgelöst.
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Bildnachweis: alvarez, Stock-Fotografie-ID: 2192933866
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