Darf eine Gemeinde Sportzuschüsse nach 15 Jahren zurückfordern?

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Darf eine Gemeinde Sportzuschüsse nach 15 Jahren zurückfordern?

Die bloße personelle und organisatorische Verflechtung eines gemeinnützigen Sportvereins mit einem privatwirtschaftlichen Unternehmen rechtfertigt ohne Nachweis einer zweckwidrigen Mittelverwendung nicht die rückwirkende Aufhebung langjähriger kommunaler Zuschussbewilligungen (VGH München, Beschl. v. 25.04.2024, Az. 4 ZB 23.950).

Worum geht es?

Der Kläger ist ein im Vereinsregister eingetragener Sportverein, der Turn- und Tanzsportangebote für Kinder und Jugendliche organisiert. Zwischen 2003 und 2018 erhielt er von der beklagten Gemeinde auf Grundlage kommunaler Zuschussrichtlinien jährliche Jugendförderzuschüsse.

Im Januar 2019 leitete die Beklagte ein Prüfverfahren ein, forderte umfangreiche Unterlagen an und führte Gespräche mit Vereinsangehörigen. Mit Bescheid vom 19.08.2019 hob sie die Zuschussbewilligungen für 2003–2018 rückwirkend auf und verlangte 28.938 € nebst Zinsen. Zur Begründung führte sie aus, der Kläger habe nie die Fördervoraussetzungen erfüllt, sei kein echter Verein, sondern faktisch ein von der ersten Vorsitzenden geführtes privates Unternehmen gewesen, habe falsche Angaben gemacht und teilweise fingierte Unterlagen vorgelegt.

Der Kläger entgegnete, er sei seit Gründung ein rechtsfähiger Verein mit funktionierenden Organen, aktivem Vereinsleben und gemeinnützigen Zwecken. Mitgliedschaften seien zwar oft formlos, aber allen bekannt und durch Beitragszahlungen belegt. Die Verbindung zu einem ebenfalls von der Vorsitzenden geleiteten Kinderzentrum diene dem Vereinszweck und habe keine Mittelabflüsse verursacht.

Wie hat das Gericht entschieden?

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Bildnachweis: master1305, Stock-Fotografie-ID: 1424262249 

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