„Jamel rockt den Förster“: Veranstalter-Verein des Anti-Rechts-Festivals unterliegt im Eilverfahren
Der Verein habe nicht glaubhaft gemacht, dass ihn die Zahlung des Nutzungsentgelts in entscheidender Weise schwer träfe, da es sich, im Verhältnis zu den Gesamtkosten der Veranstaltung, für die Eintrittspreise erhoben werden, um einen relativ geringen Betrag handele (VG Schwerin, Beschl. v. 08.05.2025, Az. 3 B 1317/25 SN).
Worum geht es?
Das Dorf Jamel in Mecklenburg-Vorpommern in der Nähe von Wismar ist von Neonazis gezielt als „nationalsozialistisches Musterdorf“ besiedelt worden. Es zogen mehrere Familien aus der rechtsradikalen Szene nach Jamel und begannen, das Dorf nach ihrem völkischen Ideal zu prägen, Andersdenkende zu drangsalieren und zu verfolgen. Die bekennenden Nazis stellen nun 95 Prozent der dortigen Bevölkerung dar.
Das Festival findet jährlich seit 2007 statt und bedeutet Gegenwehr gegen diese Vereinnahmung. Es soll den Nazis demonstrieren, dass ihnen „demokratischer Gegenwind“ entgegen bläst, heißt es auf der Website des Veranstalters. Die Veranstalter wurden Anfang des Jahres mit dem Verdienstorden des Landes Mecklenburg-Vorpommern geehrt.
Die Gemeindevertretung von Gägelow im Landkreis Nordwestmecklenburg hatte im Januar beschlossen, vom Veranstalter des bundesweit bekannten Festivals erstmals eine Gebühr für die Nutzung von Gemeindeflächen zu verlangen. Für die vierwöchige Nutzung der Flächen des alljährlich in Jamel stattfindenden Open-Air-Festivals werde erstmals eine Gebühr von 70 Cent pro Quadratmeter erhoben.
Wie hat das Gericht entschieden?
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Bildnachweis: taranchic, Stock-Fotografie-ID: 1447221308
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