FC Bundestag: AfD-Abgeordnete als Mitspieler erlaubt
Ein von der Mitgliederversammlung des FC Bundestag e.V. gefasster Beschluss, wonach eine Vereinsmitgliedschaft und die Parteizugehörigkeit zur AfD sich ausschließen und unvereinbar sind, ist nichtig (LG Berlin II, Urt. v. 11.03.2025, Az. 85 O 64/24).
Worum geht es?
Der Deutsche Bundestag hat eine eigene Fußballmannschaft, den FC Bundestag. Sie besteht aus den aktiven sowie ehemaligen Abgeordneten. Wie schon im Parlament wollen sich die Spieler der demokratischen Fraktionen auch dort von der AfD und ihren Abgeordneten abgrenzen.
Deshalb hatte die Mitgliederversammlung des FC Bundestag bereits im März 2024 einen Unvereinbarkeitsbeschluss in Bezug auf die AfD gefasst: Deren Abgeordnete sollten nicht gleichzeitig Mitglieder im FC Bundestag sein können. Dagegen klagten nun vier Bundestagsabgeordnete der AfD, die bisher zwar noch nicht aus dem FC Bundestag ausgeschlossen worden sind, jedoch bereits aus dem Spielbetrieb.
Wie hat das Gericht entschieden?
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Bildnachweis: diegograndi, Stock-Fotografie-ID: 1321492018
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