Bei Zusatzzahlungen für Klimaschutz: Nachhaltiges Fliegen?
Die Fluggesellschaft Lufthansa darf ihren Kunden keine „klimaneutralen“ oder „nachhaltigen“ Flüge verkaufen, nur weil sie Zusatzzahlungen für Klimaschutzprojekte anbietet (LG Köln, Urt. v. 21.03.2025, Az. 84 O 29/24).
Worum geht es?
Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe e.V. Vor Gericht ging es um die Aussagen der Lufthansa „CO2-Emissionen ausgleichen durch einen Beitrag zu Klimaschutzprojekten“. Die nachfolgende Erläuterung zu den verwendeten Klimaschutzprojekten lautete: „Alle Projekte sorgen dafür, dass langfristig entweder CO2-Emissionen eingespart oder aus der Atmosphäre gebunden werden“. Weiter warb die Fluggesellschaft mit dem Satz: „Mit unseren Angeboten zum nachhaltigeren Fliegen können Sie Ihre flugbezogenen CO2-Emissionen direkt während der Buchung durch den Einsatz nachhaltiger Flugkraftstoffe (SAF) reduzieren“.
Wie hat das Gericht entschieden?
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Bildnachweis: Photofex-AT, Stock-Fotografie-ID: 2168359269
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