Kein Notgeschäftsführer für Hannover 96

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Kein Notgeschäftsführer für Hannover 96

Nach jah­re­lan­gem Rechts­streit hatte der Ex-Chef von Han­no­ver 96 sei­nen Pos­ten ver­lo­ren. Die Bestellung eines Notgeschäftsführers wurde jetzt jedoch abgelehnt (OLG Celle, Urt. v. 10.03.2025).

Worum geht es?

Der BGH hatte im Sommer 2024 einen Gesellschafterbeschluss gebilligt, mit dem der ehemalige Geschäftsführer der Hannover 96 Management GmbH Martin Kind abberufen worden war. Seither ist die Position des Geschäftsführers unbesetzt. 

Nach dem Gesellschaftsvertrag ist für seine Bestellung der Aufsichtsrat der Management-GmbH zuständig. Dessen Mitglieder hatten sich bislang nicht abschließend auf eine Person geeinigt. Nun schlagen die Investoren Alarm und beantragen die Bestellung eines Notgeschäftsführers. Die Kapitalgeber sehen die Lizenz für die nächste Spielzeit gefährdet, weil bis Mitte März 2025 ein Lizenzantrag gestellt werden müsse. Aufgrund der Vorgaben der DFL sei dafür die Unterschrift des Geschäftsführers der Management-GmbH erforderlich.

Wie hat das Gericht entschieden?

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Bildnachweis: taranchic, Stock-Fotografie-ID: 1430129662 

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