Nach Feuerzeug-Eklat: Union Berlin kündigt Gang vor das Ständige Schiedsgericht an

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Nach Feuerzeug-Eklat: Union Berlin kündigt Gang vor das Ständige Schiedsgericht an

Der 1. FC Union hat nach dem Ur­teil des DFB-Bun­des­ge­richts zum Feu­er­zeug­wurf den Gang vor das Stän­di­ge Schieds­ge­richt an­ge­kün­digt.

Worum geht es?

Am 14. Dezember wurde das Spiel 1. FC Union gegen VfL Bochum im Stadion An der Alten Försterei in der 92. Minute für mehr als 25 Minuten unterbrochen. Grund hierfür war, dass der Bochumer Schlussmann Drewes von einem aus dem Union-Block geworfenen Feuerzeug getroffen worden war und von dem Feld musste. 

Das Spiel wurde danach durch Schiedsrichter Martin Petersen ohne Drewes fortgesetzt und beendet. Da Bochum sein Auswechselkontingent bereits ausgeschöpft hatte, ging Angreifer Philipp Hofmann kurzzeitig ins Tor. Beide Mannschaften passten den Ball danach lediglich hin und her, um die Begegnung zu beenden.

Die Partie ging schließlich 1:1 aus. Der VfL legte hiergegen Einspruch ein. In seinem Urteil vom 9. Januar wertete das DFB-Sportgericht die Begegnung mit 2:0 für den VfL Bochum. 

Gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts haben neben Union Berlin auch Kiel und St. Pauli Berufung zum DFB-Bundesgericht eingelegt. Die Rechts- und Verfahrensordnung des DFB sieht in § 26 Nr. 2 eine solche Konstellation vor unter der Voraussetzung, dass die Betroffenen ein „unmittelbares berechtigtes Interesse an der Entscheidung nachweisen“. 

Wie hat das Gericht entschieden?

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Bildnachweis: taranchic, Stock-Fotografie-ID: 1364779963 

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