Hochrisikospiele: DFL muss Polizeikosten übernehmen
Die Erhebung einer Gebühr für den polizeilichen Mehraufwand bei Hochrisikospielen der Deutschen Fußball-Bundesliga ist mit dem Grundgesetz vereinbar (BVerfG, Urt. v. 14.01.2025, Az. 1 BvR 548/22).
Worum geht es?
Das Bundesland Bremen ist hoch verschuldet, weshalb es Ende 2014 sein Gebühren- und Beitragsgesetz verschärft hatte. Hiernach solle bei „gewinnorientierten Veranstaltungen“ mit mehr als 5.000 Teilnehmenden und „erfahrungsgemäß zu erwartenden Gewalthandlungen“ künftig der Veranstalter die zusätzlichen Polizeikosten übernehmen. Das Gesetz ist offen formuliert, so dass es auch für einen Stadt-Marathon oder ein Rock-Konzert gelten könnte, aber in der Praxis ging es bisher ausschließlich um den Bremer Profi-Fußball.
So war der erste Anwendungsfall ein Heimspiel von Werder Bremen gegen den Hamburger SV im April 2015. Das Spiel wurde von der Polizei wegen der verfeindeten Fans als Hochrisikospiel eingestuft. Es waren 969 Beamte im Einsatz statt wie üblich rund 150. Über 600 von ihnen kamen dabei aus anderen Bundesländern und von der Bundespolizei. Die anderen Bundesländer und der Bund stellten Bremen – wie üblich – ihren Mehraufwand für diesen Einsatz in Rechnung: Fahrtkosten, Verpflegung, Überstundenausgleich. Zudem musste Bremen für die Unterbringung der auswärtigen Polizisten aufkommen, je zwei Nächte im Zwei-Sterne-Hotel.
Das Land Bremen stellte der DFL deshalb per Gebührenbescheid rund 425.000 Euro in Rechnung und korrigierte den Betrag nach der BVerwG-Entscheidung um ca. 40.000 Euro nach unten.
Wie hat das Gericht entschieden?
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Bildnachweis: Wirestock, Stock-Fotografie-ID: 1439131256
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