Nagel im Huf, haftet der Verein?
Ein Pferd trat sich auf dem Gelände eines Reitvereins einen einzelnen Nagel in den Huf. Weil der Verein die zumutbaren Sicherheitsmaßnahmen vorgenommen hatte, haftet er nicht (OLG Frankfurt a. M., Urt. v. 10.12.2024, Az. 26 U 24/23).
Worum geht es?
Die Klägerin hatte ihr Pferd auf vertraglicher Grundlage bereits über Jahre in einem Reit- und Fahrverein untergebracht, der für die Versorgung des Tieres verantwortlich war. Dazu zählten unter anderem die Fütterung, das Misten und die Meldung von Krankheiten oder anderen Vorkommnissen.
Nach einem Ausritt zeigte das Pferd Beschwerden. Der Tierarzt stellte fest, dass sich ein Nagel tief in den Huf gebohrt hatte. Eine schmerzhafte und gleichzeitig teure Angelegenheit. Die Eigentümerin machte den Reitverein für die Heilbehandlungskosten verantwortlich, da sich der Unfall auf dessen Gelände ereignet habe. Sie sah den Verein in der Pflicht, für solche Risiken vorzusorgen.
Der Reitverein wies die Vorwürfe zurück und betonte, dass regelmäßige Kontrollgänge durchgeführt worden seien und das Gelände in einem ordnungsgemäßen Zustand gehalten worden sei.
Das LG Limburg wies die Klage ab.
Wie hat das Gericht entschieden?
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Bildnachweis: Zbynek Pospisil, Stock-Fotografie-ID: 1740523255
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