Teilnahme am Duplicate-Bridge kein steuerbefreiter „Sport“
Die europäische Mehrwertsteuerrichtlinie ist dahin auszulegen, dass eine Tätigkeit wie Duplicate-Bridge, die durch eine unbedeutend erscheinende körperliche Komponente gekennzeichnet ist, nicht unter den Begriff „Sport“ zu fassen ist. Der EuGH hatte in seinem Urteil vom 26.10.2017 (Az. C-90/16) über den Rechtsstreit zwischen der „The English Bridge Union Limited“ (EBU) und den „Commissioners for Her...