Betriebsaufspaltung: Gewerbesteuerbefreiung einer Besitzpersonengesellschaft in der Rechtsform einer GmbH & Co.KG

Geschrieben von: Schomerus

Betriebsaufspaltung: Gewerbesteuerbefreiung einer Besitzpersonengesellschaft in der Rechtsform einer GmbH & Co.KG

Innerhalb einer Betriebsaufspaltung führt die von der Gewerbesteuer befreite Tätigkeit der Betriebskapitalgesellschaft auch zur Gewerbesteuerfreiheit der Besitzpersonengesellschaft in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG. Das Gleiche gilt, wenn die GmbH & Co. KG als gewerblich geprägte Personengesellschaft gewerbliche Einkünfte erzielt.

In dem vom BFH zu entscheidenden Fall (Urteil vom 20.08.2015, Az. IV R 26/13) verpachtete die Klägerin, eine GmbH & Co.KG, an ihre Komplementärin in den Jahren 2007 – 2009 Betriebsgebäude einschließlich der Inventargebäude. Die Komplementärin betrieb in diesem Gebäude ein Krankenhaus. In den maßgeblichen Gewerbesteuererklärungen gab die Klägerin als Art des Unternehmens „Verpachtung“ an. Das Finanzamt setzte für die oben genannten Streitjahre Gewerbesteuermessbeträge fest, gegen die die KG Einspruch einlegte, da im Rahmen einer Betriebsaufspaltung die Steuerbefreiung der Betriebsgesellschaft (§ 3 Nr. 20 GewStG) auch auf die Besitzgesellschaft auszudehnen sei.

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