Berücksichtigung von Spenden an eine rumänische Körperschaft des öffentlichen Rechts

Geschrieben von: Schomerus

Berücksichtigung von Spenden an eine rumänische Körperschaft des öffentlichen Rechts

Eine Spende an eine rumänische Körperschaft des öffentlichen Rechts kann im deutschen Steuerrecht dann berücksichtigt werden, wenn nicht ausgeschlossen ist, dass die Tätigkeit der Körperschaft zum Ansehen der Bundesrepublik Deutschland beiträgt.

Das FG Köln hatte sich in seiner Entscheidung vom 20.01.2016 (Az. 9 K 3177/14) mit der Berücksichtigung von Spenden nach Rumänien zu befassen. Im zugrundeliegenden Sachverhalt beantragte die Klägerin für das Streitjahr 2010 den Abzug von Zahlungen in Höhe von 15.000,00 EUR an eine durch Gesetzesdekret errichtete griechisch-katholische Pfarrgemeinde mit Sitz in Rumänien. Bei der Pfarrgemeinde handelt es ausweislich ihrer Satzung um eine rumänische juristische Person, die humanitäre, geistliche religiöse, erzieherische, wohltätige und kulturelle Zwecke verfolgt. Die Zuwendung der Klägerin diente zur Fertigstellung einer Kirche. Diese wäre ohne die Spende nicht möglich gewesen. Die Klägerin erhielt aufgrund ihres Engagements eine Gravierung ihres Namens am Fuße des Altars.  Zudem wird sie bei jeder Messe namentlich erwähnt. In der örtlichen Presse erschien über das Engagement der Klägerin ein Artikel. Schließlich wurde der Klägerin auch eine Dankesurkunde verliehen. In einem geänderten Steuerbescheid ließ das Finanzamt den Abzug der Spende nicht zu.

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