Keine Korrektur des bestandskräftigen Steuerbescheids bei nachträglich ausgestellten Spendenbestätigungen möglich

Geschrieben von: Schomerus

Keine Korrektur des bestandskräftigen Steuerbescheids bei nachträglich ausgestellten Spendenbestätigungen möglich

Ein bestandskräftiger Bescheid für das Jahr 2004 kann nicht aufgrund einer Spendenbescheinigung geändert werden, die nach Erlass des Bescheids ausgestellt wird. Auch die Rechtsprechung des EuGHs führt hier zu keinem anderen Ergebnis.

Der BFH hatte in seinem Urteil vom 10.05.2016 (Az. X R 34/13) darüber zu befinden, ob bei nachträglich ausgestellten Spendenbestätigungen Vorschriften der Abgabenordnung eine Änderung des Steuerbescheids ermöglichen.

Die Klägerin gab in der Einkommensteuererklärung für 2004 Spenden an. Dabei handelte es sich um Zuwendungen an Stiftungen und Zuwendungen für kirchliche, religiöse und gemeinnützige Zwecke. Da die Höchstbeträge für den Spendenabzug überschritten waren, erließ das Finanzamt einen Bescheid über die gesonderte Feststellung des Großspendenvortrags, der bestandskräftig wurde.

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