Übertragung von Sondervermögen einer Gemeinde an gemeinnützige Stiftung als Schenkung?
Die Übertragung von Grundbesitz einer Kommune and eine selbstständige Stiftung ist mangels freigebiger Schenkung nicht nach § 3 Nr. 2 GrStG Grunderwerbsteuerbefreit, da die Kommune auch insoweit eine öffentliche Aufgabe erfüllt.