Finanzgericht stellt klar: Gemeinnützigkeit für Petitionsplattformen
Personen, die Petitionen an Unternehmen richten, dürfen hierfür kostenlose Plattformen von gemeinnützigen Organisationen nutzen (FG Berlin-Brandenburg, mündliche Verhandlung v. 14.11.2023).
Worum geht es?
Nach einer über dreijährigen Auseinandersetzung mit dem Berliner Finanzamt reicht der Verein innn.it e.V. (ehemals Change.org e.V.) Klage gegen die Finanzverwaltung Berlin ein. Diese hatte dem Verein 2021 die Gemeinnützigkeit aberkannt und auch den Widerspruch dagegen endgültig zurückgewiesen.
Begründet wurde die Aberkennung vor allem damit, dass die Petitionen, welche die Bürger auf der Vereinskampagnenplattform starteten, sich nicht ausschließlich an staatliche Stellen richteten. Bürger durften demnach keine Petitionen mehr an Unternehmen richten, wenn sie dafür kostenlose und gemeinnützige Angebote wie die Plattform innn.it nutzen wollen.
Der Verein hätte seine Gemeinnützigkeit behalten können, hätte er die Petitionen an Unternehmen gelöscht oder bepreist. Ende letzten Jahres wurde sodann die Klage eingereicht.
Wie entschied das Gericht?
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