Gemeinnützig und trotzdem umsatzsteuerpflichtig: Was gilt für freie Museumspädagogen?

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Gemeinnützig und trotzdem umsatzsteuerpflichtig: Was gilt für freie Museumspädagogen?

Museumsführungen und museumspädagogische Bildungsveranstaltungen erfüllen nicht die „gleichen kulturellen Aufgaben“ wie ein Museum, wenn sie sich auf Wissensvermittlung und Bildung beschränken. Eine Gleichartigkeitsbescheinigung nach § 4 Nr. 20 a) Satz 2 UStG ist dann nicht zu erteilen (VG Berlin, Urt. v. 20.04.2026, Az. 8 K 415/25).

Worum geht es?

Die Klägerin ist selbstständige Bildungsreferentin/ Museumspädagogin und für die Stiftung Jüdisches Museum Berlin tätig. Sie führt Museumsführungen sowie künstlerische Veranstaltungen und Bildungsveranstaltungen, insbesondere in Schulen, durch. Zudem nahm die Klägerin an dem Projekt „Jüdisches Museum on Tour“ teil. Im Juni 2024 beantragte sie rückwirkend zum 1.1.2023 eine Gleichartigkeitsbescheinigung nach § 4 Nr. 20 a) UStG.

Die Senatsverwaltung lehnte den Antrag ab. Eine Museumsführung sei nur anerkennungsfähig, wenn Führung und Museum untrennbar miteinander verbunden seien. Das Jüdische Museum sei jedoch auch ohne Führung öffentlich zugänglich. Die Klägerin hielt dem entgegen, dass Museumsführungen typische Leistungen eines Museums seien.

Wie hat das Gericht entschieden?

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Bildnachweis:  monkeybusinessimages, Stock-Fotografie-ID: 538358346

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