Finanzverwaltung optimiert Beratung für gemeinnützige Vereine

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Finanzverwaltung optimiert Beratung für gemeinnützige Vereine

Alle Finanzämter in Nordrhein-Westfalen benennen bis Ende des Jahres feste Ansprechpersonen für gemeinnützige Vereine.

Worum geht es?

Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen erweitert ihr Angebot für Ehrenämtler. Jedes Finanzamt des Landes bekommt eine feste Ansprechperson, um engagierten Menschen aus gemeinnützigen Vereinen bei Fragestellungen rund um die Rechte und Pflichten im Besteuerungsverfahren zu Rate zu stehen.

Der Finanzminister hat die Ämter beauftragt, noch in diesem Jahre diese zentrale Zuständigkeit einzurichten; die Ansprechpersonen sollen dann über die Telefonzentralen der Finanzämter zu erreichen sein. Hierdurch sollen ehrenamtliche Hürden aus dem Weg geräumt werden und die Gemeinnützigkeit unterstützt werden. Gerade in Anbetracht dessen, dass es in Nordrhein-Westfalen rund sechs Millionen ehrenamtlich engagierte Menschen gibt, ist der Kreis von potenziellen Ratsuchenden sehr groß.

Ebenfalls auf Initiative Nordrhein-Westfalens wurde der Freibetrag für ehrenamtlich Tätige sowie die steuerliche Freigrenze für gemeinnützige Vereine angehoben. Die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung bei kleinen Vereinen wurde hingegen abgeschafft.

Bis zum 31. Dezember sollen die festen Ansprechpersonen für das Ehrenamt in den Festsetzungsfinanzämtern benannt sein.

Praxishinweis

Gemeinnützige Organisationen profitieren von Steuervorteilen; für sie entfällt die Körperschaftssteuer, andere Steuerabgaben sind ermäßigt. Im Regelfall geben gemeinnützige Vereine alle drei Jahre eine Erklärung zur Gemeinnützigkeit bei dem jeweiligen Finanzamt ab. Dieses überprüft dann die Berechtigung zur Steuerbefreiung.

Bildnachweis: tupungato, Stock-Fotografie-ID: 1405383838 

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