Weiterförderung der gemeinnützigen Organisation „HateAid“

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Weiterförderung der gemeinnützigen Organisation „HateAid“

Der Haushaltsausschuss entschied diese Woche, dass die gemeinnützige Organisation „HateAid“ auch 2024 weiterhin aus dem Bundeshaushalt gefördert werden soll (Beschl. des Haushaltsausschusses v. 18.10.2023).

Worum geht es?

„HateAid“ ist eine gemeinnützige GmbH zur Beratung und Unterstützung von Betroffenen von Online-Hassrede und Hasskommentaren. Die Organisation ist unabhängig und unparteilich. Sie wurde 2018 von den Nichtregierungsorganisationen Campact und Fearless Democracy ins Leben gerufen.

Sie sieht sich als gemeinnützige Organisation für Menschenrechte im Netz. Mit ihrer Betroffenenberatung sowie mit der Sensibilisierung von Politik und Gesellschaft für digitale Gewalt will HateAid demokratische Grundwerte im Netz stärken. Angeboten werden eine emotional-stabilisierende Erstberatung, aufbauende Beratungen sowie gegebenenfalls eine Prozesskostenfinanzierung.

Die Gründung von HateAid wurde von der Robert Bosch Stiftung unterstützt. Die Finanzierung besteht zum Großteil aus privaten Förderungen. Hinzu kamen öffentliche Förderungen, freie Spenden sowie sonstige Einkünfte wie zum Beispiel aus Geldauflagen.

Beschluss des Haushaltsausschusses

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Bildnachweis: Parradee Kietsirikul, Stock-Fotografie-ID: 1485989751

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