Übertragung von Sondervermögen einer Gemeinde an gemeinnützige Stiftung als Schenkung?
Die Übertragung von Grundbesitz einer Kommune an eine selbstständige Stiftung ist mangels freigebiger Schenkung nicht nach § 3 Nr. 2 GrStG Grunderwerbsteuerbefreit, da die Kommune auch insoweit eine öffentliche Aufgabe erfüllt (FG Hessen, Urt. v. 10.7.2023, Az. 5 K 228/22).
Worum geht es?
Die Klägerin ist eine gemeinnützige Stiftung, die mehrere Grundstücke unentgeltlich von einer Gemeinde übertragen erhielt. Die Gemeinde hielt die Grundstücke im Rahmen einer unselbstständigen örtlichen Stiftung.
Das Finanzamt stellte die Besteuerungsgrundlagen für die Grunderwerbsteuer fest, da der Übertragungsvertrag einen grunderwerbsteuerpflichtigen Erwerb darstellte. Die Stiftung legte hiergegen jedoch Einspruch ein und argumentierte, dass es sich um eine grunderwerbsteuerfreie Schenkung handele.
Die Stiftung führte an, dass die Gemeinde nicht im Rahmen ihrer öffentlichen Aufgabe gehandelt habe, da die Grundstücke gemäß § 115 I Nr. 2 der Hessischen Gemeindeordnung zum Sondervermögen der Gemeinde gehörten und aus einst selbstständigen Stiftungen resultierten, die nach und nach in das Eigentum der Gemeinde überführt wurden. Die Grundstücke wären bereits beim Erwerb durch die Gemeinde gemeinnützigkeitsrechtlich gebunden gewesen und entzogen sich somit dem Haushalt und den hoheitlichen Aufgaben der Gemeinde.
Das Finanzamt wies den Einspruch zurück, woraufhin die Stiftung Klage erhob.
Wie entschied das Gericht?
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Bildnachweis: wutzkoh, Canva-Fotografie
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