Gemeinnützigkeitsrecht

Durchbruch im Gemeinnützigkeitsrecht

Am 10.07.2024 erschien der Referentenentwurf eines zweiten Jahressteuergesetzes 2024. Mit diesem wurden unter anderem auch Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht angekündigt. Es handelt sich zwar nicht um viele, aber dennoch weitreichende Erleichterungen für gemeinnützige Organisationen, die im Folgenden näher beleuchtet werden sollen.

Bundesregierung will Wohngemeinnützigkeit wieder einführen

Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag vereinbart, eine neue Wohngemeinnützigkeit (NWG) einzuführen, die neben dem sozialen Wohnungsbau das Segment des dauerhaft bezahlbaren Wohnraums schaffen soll. Mit dem Kabinettbeschluss vom 05. Juni 2024 zum Jahressteuergesetz 2024 setzt sie jetzt die Wiedereinführung der NWG durch gesetzliche Änderungen in der Abgabenordnung um.