Gemeinnützigkeitsrecht

Steuersparmodelle können zum Entzug der Gemeinnützigkeit führen

Eine Körperschaft ist dann nicht selbstlos tätig, wenn sie die durch Spenden ihrer Gesellschafter erlangten (nicht gebundenen) Vermögensmittel ausschließlich und von vornherein zur Finanzierung einer von diesen Gesellschaftern beherrschten Personengesellschaft einsetzt und dadurch nur zu Finanzierungszwecken zugunsten ihrer Gesellschafter errichtet wurde.