Bundesregierung will Wohngemeinnützigkeit wieder einführen
Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag vereinbart, eine neue Wohngemeinnützigkeit (NWG) einzuführen, die neben dem sozialen Wohnungsbau das Segment des dauerhaft bezahlbaren Wohnraums schaffen soll. Mit dem Kabinettbeschluss vom 05. Juni 2024 zum Jahressteuergesetz 2024 setzt sie jetzt die Wiedereinführung der NWG durch gesetzliche Änderungen in der Abgabenordnung um.