Änderung des AEAO: Wann fördert ein Verein noch die Allgemeinheit?
Mit BMF-Schreiben vom 6. August 2024 wurde der Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) hinsichtlich der §§ 31b, 46, 52, 80 und 165 Abgabenordnung (AO) geändert beziehungsweise ergänzt.