Gemeinnützigkeitsrecht

Jagdprüfungen gehören zum Zweckbetrieb

Die Durchführung und Abnahme von Jagdprüfungen durch einen gemeinnützigen Verein, dessen satzungsmäßiger Zweck die Pflege und Sicherung der Lebensräume der Gesamtheit der wildlebenden Arten und die Hege und Erhaltung artenreicher Wildbestände ist, gehört zum Zweckbetrieb des Vereins.