Unternehmensspende als verdeckte Gewinnausschüttung?

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Unternehmensspende als verdeckte Gewinnausschüttung?

Die Spende eines Unternehmens an eine gemeinnützige Gesellschaft stellt nicht immer eine verdeckte Gewinnausschüttung dar (FG Düsseldorf, Urt. v. 10.01.2023, Az. 6 K 2959/18 K).

Worum geht es?

Im zugrunde liegenden Sachverhalt klagt eine gewerblich tätige GmbH, die früher bereits regelmäßig an NPOs gespendet hat. Um die Spendenverteilung effizienter koordinieren zu können und die Geschäftsführung zu entlasten, erfolgte eine Auslagerung des Spendenmanagements auf eine Stiftungs-gGmbH. Mehrheitsgesellschafterin der klägerischen GmbH ist eine weitere GmbH, deren Gesellschafterin wiederum die Stiftungs-gGmbH ist. Aufgrund dieser mittelbaren Gesellschafterstellung sah das Finanzamt in den Zuwendungen eine verdeckte Gewinnausschüttung an die Stiftungs-gGmbH. 

Unter einer verdeckten Gewinnausschüttung versteht man eine Vermögensminderung oder eine verhinderte Vermögensmehrung, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Einkommens auswirkt und keine offene Gewinnausschüttung darstellt, die auf einem entsprechenden Gewinnverteilungsbeschluss beruht. Dabei kann eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis sowohl bei Begünstigung eines Gesellschafters als auch diesem nahestehenden Personen gegeben sein.

Spenden wiederum sind aus ideellen bzw. altruistischen Motiven veranlasst und stehen somit nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Betrieb des Unternehmens. Sie werden freiwillig oder aufgrund einer freiwillig eingegangenen Rechtspflicht zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke erbracht und stellen kein Entgelt für eine bestimmte Leistung des Empfängers dar. Generell stehen Spenden in keinem tatsächlichen wirtschaftlichen Zusammenhang mit einer Leistung des Zuwendungsempfängers.

Der dagegen von der Klägerin eingelegte Einspruch blieb erfolglos. 

Wie hat das Gericht entschieden?

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Bildnachweis: nathaphat, Stock-Fotografie-ID: 1411630763

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