Automatische Wirtschafts-Identifikationsnummer für Gemeinnützige
Am 21. August 2024 hat die Bundesregierung den Entwurf der Verordnung zur Vergabe der steuerlichen Wirtschafts-Identifikationsnummer (WIdV) veröffentlicht. Die W-IdNr. wird allen wirtschaftlich tätigen Personen zugeteilt.
Worum geht es?
Die W-IdNr. ist bereits seit 2003 in § 139c AO vorgesehen. Dennoch kam es bislang aufgrund der hohen organisatorischen Komplexität noch nicht zur praktischen Einführung. Am 28.06.2024 veröffentlichte das Bundesministerium für Finanzen (BMF) nun den Referentenentwurf einer Verordnung zur Vergabe der W-IdNr. Sie soll die Kommunikation zwischen den wirtschaftlich Tätigen und den Behörden sowie zwischen den Behörden untereinander vereinfachen und so die Digitalisierung vorantreiben. Sie soll eine eindeutige Identifikation im wirtschaftlichen Verkehr und für steuerliche Zwecke gewährleisten.
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Bildnachweis:Monthian Wiangthong/Stock-Fotografie-ID:1423646538
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