Bundesregierung positioniert sich zu geplanten Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht
Die Bundesregierung hat am 02.10.2024 ihre Position zu den vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen des Steuerfortentwicklungsgesetzes dargelegt (Drucksache 20/13159).
Worum geht es?
Am 17.09.2024 hatten der Finanzausschuss und der Wirtschaftsausschuss in einer Empfehlung an den Bundesrat bedeutende Änderungen am Gesetzesentwurf zur Fortentwicklung des Steuerrechts und des Einkommensteuertarifs vorgeschlagen. Besonders für steuerbegünstigte Einrichtungen gab es anderslautende Einschätzungen sowie wichtige Neuerungen.
Diese Empfehlungen spiegelten den aktuellen politischen Willen wider, die Rahmenbedingungen für das Ehrenamt und die Gemeinnützigkeit nachhaltig zu verbessern, die bürokratischen Anforderungen zu reduzieren, die Energiewende voranzutreiben und das bürgerschaftliche Engagement in Deutschland zu fördern. Insbesondere wurde auch auf einen Teil der Forderungen einiger Verbände und Experten aus dem Recht der Gemeinnützigkeit eingegangen. Der Bundesrat hat deshalb viele dieser Änderungen übernommen. Die Bundesregierung positioniert sich nun hierzu.
Mit Blick auf die vorgeschlagene Anhebung der Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale hat die Bundesregierung zugesichert, den Vorschlag zu prüfen. Sie verweist jedoch bereits jetzt darauf, dass die Pauschalen schon im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2020 um etwa 25 % und damit erheblich erhöht wurden. Eine weitere Erhöhung könne das Risiko einer Monetarisierung des Ehrenamts begünstigen, auch wenn Pauschalen bewusst nicht den Charakter einer Vergütung oder Belohnung haben sollen.
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Bildnachweis: katatonia82, Stock-Fotografie-ID: 531693602
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