Bundesregierung will Wohngemeinnützigkeit wieder einführen

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Bundesregierung will Wohngemeinnützigkeit wieder einführen

Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag vereinbart, eine neue Wohngemeinnützigkeit (NWG) einzuführen, die neben dem sozialen Wohnungsbau das Segment des dauerhaft bezahlbaren Wohnraums schaffen soll. Mit dem Kabinettbeschluss vom 05. Juni 2024 zum Jahressteuergesetz 2024 setzt sie jetzt die Wiedereinführung der NWG durch gesetzliche Änderungen in der Abgabenordnung um.

Worum geht es?

In der Wohnungsgemeinnützigkeit erhalten Wohnungsunternehmen dauerhafte Steuerbefreiungen zum Beispiel in Bezug auf die Körperschaft-, Gewerbe-, Grund- und Grunderwerbsteuer dafür, dass sie dauerhaft gemeinnützig handeln, indem sie preisgünstigen und sozialen Wohnraum für Haushalte bereitstellen, deren Einkommen unterhalb bestimmter Grenzen liegen.

Sie unterscheidet sich somit in der Art und Weise sowie der Dauer der Förderung und Bindung vom Sozialen Wohnungsbau, der in der Regel durch einmalige Darlehen und Zuschüsse geprägt ist. Zudem ist der zeitlich begrenzt, die in Rede stehenden Wohnungen verlieren also irgendwann ihre Sozialbindungen. Die beiden Instrumente haben sich jedoch meist ergänzt.

Die Wohnungsgemeinnützigkeit in Deutschland gibt es nämlich seit 1990 nicht mehr. Sie geriet durch den Skandal um die Neue Heimat, ein gemeinnütziges Bau- und Wohnungsunternehmen, in Misskredit und wurde sodann von der Bundesregierung abgeschafft. Sie leistete jedoch einen wesentlichen Beitrag für die Schaffung der sozialen Wohnraumversorgung in Deutschland vom Kaiserreich über die Nachkriegszeit bis zur Wende. Dabei wurden gemeinwohlorientierte Wohnungsunternehmen in verschieden Rechtsformen steuerlich und teils durch Zuschüsse gefördert, wenn sie sich dem Aufbau von dauerhaft preiswertem sozialem Wohnraum unterwarfen. Die Wohnungsgemeinnützigkeit grenzte also die Geschäftstätigkeit von Wohnungsbaugesellschaften ein und gewährte im Gegenzug Steuervorteile.

Im Zuge der Krise am Wohnungsmarkt wird seit 2017 verstärkt diskutiert, die Wohnungsgemeinnützigkeit wieder einzuführen. Insbesondere die Grünen und die Linke setzen sich dafür ein, ebenso die Gewerkschaften Ver.di und IG BAU. Hintergrund ist neben dem angespannten Wohnungsmarkt auch der zunehmende Wegfall von Sozialwohnungen, wodurch mitunter selbst in entspannten Märkten preiswerte Mietwohnungen im unteren Preissegment fehlen.

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Bildnachweis: Markue, Stock-Fotografie-ID: 1305618948

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