Fristlose Kündigung wegen illoyalen Verhaltens
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 01.06.2017 (Az. 6 AZR 720/15) entschieden, dass illoyales Verhalten ein wichtiger Grund ist, der eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen kann. Die Klägerin war Geschäftsführerin bei dem beklagten Verein und hatte durch Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung die Abwahl des Vereinsvorstands erreichen wollen, was ein solches illoyales...