Verbot einer gewerblichen Altkleider-Sammlung

Geschrieben von: Schomerus

Verbot einer gewerblichen Altkleider-Sammlung

Die Entscheidung der Stadt Göttingen, gewerblichen Entsorgungsunternehmen von Alttextilien zu untersagen, Textilcontainer aufzustellen, wurde gerichtlich bestätigt. Der Marktzutritt Privater gefährde im konkreten Fall die Funktionsfähigkeit des städtischen Abfallsystems.

Das Verwaltungsgericht Göttingen hat mit zwei Urteilen vom 02.03.2017 (Az. 4 A 149/14 und 4 A 345/15) die Klagen privater Altkleidersammler abgewiesen, denen untersagt worden war, Altkleidercontainer in Göttingen aufzustellen. Das Gericht bestätigte die Auffassung der Stadt, dass sie selbst ein hochwertiges getrenntes Erfassungssystem im Altkleiderbereich unterhalte und dieses in Anbetracht der auf den Markt drängenden weiteren privaten Altkleiderentsorger gefährdet sei.

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