Bei Insolvenz eines Spenders droht Rückzahlungspflicht
Wenn eine Religionsgemeinschaft regelmäßig freiwillige Spenden erhält, kann sie im Falle der Insolvenz des Spenders zur Rückzahlung verpflichtet sein. Das gilt unabhängig davon, ob ein gleich hoher Betrag auch als Kirchensteuer hätte eingezogen werden können. Der BGH hat mit Urteil vom 04.02.2016 (Az. IX ZR 77/15) entschieden, dass das kirchliche Selbstbestimmungsrecht nicht...