Mietgenossenschaft unterliegt Eigentümern

Geschrieben von: Schomerus

Mietgenossenschaft unterliegt Eigentümern

Nachdem ein Nutzungsvertrag der Eigentümer mit einer Mieter-Selbsthilfegenossenschaft endet, haben die bisherigen Mieter kein Recht darauf, einen Mietvertrag zu den bisherigen Konditionen direkt mit dem Eigentümer abzuschließen.

Der BGH hat mit Urteil vom 20.01.2016 (Az. VIII ZR 311/14) entschieden, dass eine Mieter-Selbsthilfegenossenschaft, die die Weitervermietung des Wohnraums an ihre Mitglieder zu einer besonders günstigen Miete vorsieht, nicht in eigenem wirtschaftlichen Interesse handelt und keine Gewinnerzielungsabsicht hat.

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