Abgelehnter Stipendienbewerber hat Auskunftsanspruch

Geschrieben von: Schomerus

Abgelehnter Stipendienbewerber hat Auskunftsanspruch

Ein abgelehnter Bewerber einer gemeinnützigen Stiftung bürgerlichen Rechts hat einen Anspruch auf Erteilung der Informationen, die er benötigt, um das zu seiner Ablehnung führende Entscheidungsverfahren auf die Entscheidungsmaßstäbe hin überprüfen zu können.

Das Landgericht Saarbrücken hat mit Urteil vom 06.03.2015 (Az. 10 S 125/14) entschieden, dass ein abgelehnter Stipendienbewerber Auskunft über das für seine Ablehnung maßgebliche Entscheidungsverfahren verlangen kann. Die beklagte Stiftung vergibt an Studierende der saarländischen Hochschulen Stipendien. Der Kläger hatte sich um ein Stipendium beworben und war von der Beklagten abgelehnt worden. Das Gericht bejahte in zweiter Instanz einen Auskunftsanspruch des Klägers.

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