Fußballvereine können von Böllerwerfern Ersatz verlangen

Geschrieben von: Schomerus

Fußballvereine können von Böllerwerfern Ersatz verlangen

Das OLG Köln hatte geurteilt, dass der 1. FC Köln von einem Zuschauer keinen Ersatz einer an den DFB zu zahlenden Strafe verlangen kann. Der BGH hat dagegen entschieden, dass Fans für derartige Strafzahlungen grundsätzlich einzustehen haben.

Der BGH hat mit Versäumnisurteil vom 22.09.2016 (Az. VII ZR 14/16) entschieden, dass Fußballvereine grundsätzlich von ihren Zuschauern, die sich – beispielsweise durch das Zünden von Knallkörpern – pflichtwidrig verhalten, Strafzahlungen ersetzt verlangen kann, die der Verein als Folge des pflichtwidrigen Verhaltens zu zahlen hat.

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