Untersagung einer Videoberichterstattung durch einen Sportverein

Videoberichterstattung Sport
Geschrieben von: Schomerus

Untersagung einer Videoberichterstattung durch einen Sportverein

Es ist kein Verstoß gegen Wettbewerbsrecht und das Informationsinteresse der Allgemeinheit, wenn ein Sportverein nur akkreditierten Medienunternehmen den Zutritt zu seinen Veranstaltungen gewährt und andere per Hausrecht ausschließt.

Die dem Urteil des OLG München vom 23.03.2017 (Az. U 3702/16 Kart) zugrundeliegende Klage richtet sich gegen den Bayrischen Fußballverband. Über sein Onlineportal veröffentlicht er professionelle Videoaufnahmen von Amateurfußballspielen aus Bayern. Kläger sind mehrere Bayerische Verlage und ein Sportportalbetreiber, die seit Jahren mithilfe von Highlight-Videos über Spiele der bayerischen Amateurligen berichten. Im Rahmen eines neuen Akkreditierungsverfahrens sollten sie sich gegenüber dem Beklagten verpflichten, Lizenzgebühren zu zahlen oder die Videos kostenlos zur Veröffentlichung im Onlineportal des Beklagten zur Verfügung zu stellen. Die Befugnis für eine solche zentrale Rechtevermarktung holt sich der Beklagte über ein geändertes Zulassungsverfahren von den Vereinen seines Verbandsbereichs ein. Um zum Spielbetrieb zugelassen zu werden, müssen diese der Vermarktung von Bewegtbildern durch den Beklagten zustimmen und ihm hierzu das Hausrecht an ihren Spielstätten übertragen. Die Kläger werfen dem Verband vor, er baue durch das Akkreditierungsverfahren Zugangshindernisse auf, um sein eigenes Onlineportal zu fördern. Die dafür erforderlichen Rechte verschaffe er sich durch Ausübung von Druck auf die Amateurvereine. Dies sei eine wettbewerbswidrige Behinderung und ein Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung.

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