Insolvenzanfechtung bei Spende an eine Kirche

Geschrieben von: Schomerus

Insolvenzanfechtung bei Spende an eine Kirche

Freiwillige Spenden sind auch gegenüber Religionsgesellschaften in der Rechtsform von Körperschaften des öffentlichen Rechts anfechtbar, und zwar selbst dann, wenn die Religionsgesellschaft an sich befugt wäre, gleich hohe Beträge als Kirchensteuer einzuziehen

Der BFH hatte in seinem Urteil vom 27.10.2016 (Az. IX ZR 160/14) über die Klage einer Insolvenzverwalterin zu entscheiden. Der Schuldner des maßgeblichen Falls bekannte sich zur russischen orthodoxen Kirche. Die Beklagte ist eine Diözese der Russischen Orthodoxen Kirche im Ausland und als selbstständige öffentlich-rechtliche Körperschaft anerkannt. Der Schuldner spendete der Beklagten zwischen dem 09.08.2007 und dem 07.07.2009 in verschiedenen Einzelbeträgen insgesamt 33.000,00 EUR. Auf Antrag vom 18.07.2011 eröffnete das Insolvenzgericht am 12.6.2012 das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners. Die Klägerin verlangt von der Beklagten die erhaltenen Beträge im Rahmen der Schenkungsanfechtung zurück.

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